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Auf einen Blick

Klare Preise, keine Überraschungen

Vertrauen beginnt mit Ehrlichkeit – auch beim Geld. Hier finden Sie unsere Konditionen offen und verständlich, ohne Kleingedrucktes.

Transparent & fair

ab 35,00 € pro Stunde

  • Mindestbuchung 2 Stunden pro Einsatz
  • Individuelle Vereinbarung je nach Umfang und Häufigkeit
  • Anfahrt im Kreis Viersen inklusive
  • Keine versteckten Kosten – was vereinbart ist, gilt
  • Monatlich kündbar, keine lange Vertragsbindung

So setzt sich Ihr Preis zusammen

Unsere Unterstützung kostet ab 35,00 € pro Stunde. Der genaue Stundensatz richtet sich nach Umfang und Häufigkeit – das besprechen wir offen beim Kennenlernen und halten es schriftlich fest.

Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden pro Einsatz. So bleibt genug Zeit, um wirklich zu helfen – ohne Hektik und mit Raum für ein gutes Gespräch.

Sie erhalten von uns eine ordentliche monatliche Rechnung. Abgerechnet wird nur, was tatsächlich geleistet wurde – abgesagte Termine kosten selbstverständlich nichts, wenn Sie rechtzeitig Bescheid geben.

Finanzierung

Wer kann bei den Kosten helfen?

Je nach Situation müssen Sie die Kosten nicht vollständig selbst tragen. Diese Möglichkeiten gibt es – wir erklären sie Ihnen gerne in Ruhe.

Pflegegrad vorhanden? Der Entlastungsbetrag kann helfen.

Menschen mit Pflegegrad 1–5, die zuhause leben, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI) – derzeit 131 € pro Monat (Stand: Juni 2026). Er kann unter bestimmten Voraussetzungen für Alltagshilfe und haushaltsnahe Unterstützung eingesetzt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter nach Landesrecht als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt ist (in Nordrhein-Westfalen nach der AnFöVO). Ob und in welchem Umfang Ihre Pflegekasse Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem individuellen Leistungsanspruch – verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.

Wir informieren Sie im Gespräch offen über den aktuellen Stand unserer Anerkennung und unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten – vom Antrag bis zur Einreichung der Belege.

Steuern: haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Für privat getragene Kosten kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen (20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € pro Jahr, § 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung auf unser Konto. Dies ist keine Steuerberatung – maßgeblich ist Ihre persönliche Situation; verbindliche Auskünfte gibt Ihnen Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.

Alle Angaben zu gesetzlichen Leistungen: Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilen Pflegekasse bzw. Finanzamt.

Lassen Sie sich ein Angebot machen

In einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen konkret, was Ihre Wunsch-Unterstützung kostet – und welche Zuschüsse für Sie infrage kommen könnten.

Mo–Fr 8–18 Uhr persönlich erreichbar · Kostenloses Kennenlerngespräch bei Ihnen zuhause